Sonntag, 7. Februar 2010

"Heiliger Krieg" wurde nicht behandelt

Eine Ärztin verweigerte einem Türken Namens "Cihad" die Behandlung nachdem der Junge zugegeben hatte das sein Name übersetzt "Heiliger Krieg" bedeutet. Sie erklärte darauf hin das sie nichts mit gewaltbereiten Menschen zu tun haben möchte.

Nun kommt dann die große Nazikeule raus und auf die Ärztin wird ein gedroschen!
Der Vater setzte sich mit der Ärztin in Verbindung und zählte ihr die verschiedenen Bedeutungen des Namens auf. Nicht desto trotz bleibt eine Übersetzung "Heiliger Krieg".

Die Ärztin Entschuldigte sich bei dem Vater und wollte einen kurzfristigen Termin anbieten. Dies schlug der Vater aber aus.

Klar lieber mit der Nazikeule schwingen und die Ärztin schlecht machen.

Die Ärztekammer stärkt der Ärztin auch nicht wirklich den Rücken. Sagt zwar das kein Arzt zur Behandlung eines Patienten, außer im Notfall, verpflichtet ist findet es aber "außergewöhnlich" das die Ärztin die Behandlung auf Grund des Vornamens abgelehnt hat.
Und dann kommt Hintenrum eigentlich Rückendeckung doch noch, wird aber nicht betont:
"meist stimme stattdessen einfach die Chemie nicht zwischen Arzt und Patient"

Und das war ja wohl hier der Fall!

Die Eltern haben dem Jungen einen schweren Namen gegeben mit dem er zu kämpfen hat und der zu Ablehnung führen kann, da er eine gewisse Gewaltbereitschaft signalisiert. Und von der Distanziert sich die Ärztin. Also stimmte die Chemie nicht.

Wer jetzt mit freier Namenswahl kommt der weiß wohl noch nicht das manche Namen auch in Deutschland verboten sind!


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